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Hausordnung

 

Während der Schulzeit kommen an unserer Schule ca. 700 Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer zum Lernen und Lehren zusammen. Um das gemeinsame Ziel, den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule so erfolgreich wie möglich zu erfüllen, benötigen wir Regeln, die das Zusammenleben und -arbeiten in freundlicher, gemeinschaftlicher Atmosphäre und geordneten Arbeitsbedingungen ermöglichen.

Bei Verstoß gegen die Schulregeln werden schulinterne Maßnahmen (Ordnungs-maßnahmen, Elternbenachrichtigung) ergriffen. Bei schwerwiegenden Verstößen werden außerschulische Einrichtungen (Jugendamt, Polizei) eingeschaltet.

 

 

1 Allgemeines

1.1 Damit niemand gefährdet oder gar verletzt wird, sollen sich alle rücksichtsvoll zueinander verhalten. Gegenstände, von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen kann, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

1.2    Konflikte sind gewaltfrei auszutragen.

1.3    Beschädigungen jeglicher Art sind zu unterlassen. Mit Schuleigentum und

Eigentum anderer ist sorgsam und pfleglich umzugehen. Mutwillig beschädigte Einrichtungen und Gegenstände sind durch den Verursacher zu ersetzen.

1.4    Im Schulgebäude (Aula, Treppen, Klassenräume) darf nicht gerannt,

geschubst, gedrängelt oder gestoßen werden. Durchgänge dürfen nicht blockiert werden.

 

2 Betreten und Verlassen der Schule

2.1 Morgens vor dem Unterricht wird das Schulgebäude von Schülerinnen und Schülern nicht vor dem ersten Gongzeichen betreten (Ausnahmen: Sonderdienste wie Schülerlotsen, Schlüsseldienste, ....). Abweichende Regelungen (z.B. wegen schlechten Wetters) treffen die Schulleitung oder die Frühaufsicht.

2.2 Fahrräder werden vor dem Unterricht an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt und abgeschlossen. Die Eingänge zur Turnhalle dürfen nicht durch Fahrräder blockiert werden.

Für Diebstahl und Beschädigungen von Fahrrädern übernimmt die Schule keine Haftung.


2.3 Der schmale Treppenaufgang neben dem Haupteingang ist freizuhalten und nur in Ausnahmefällen zu benutzen.

2.4 Der Vertretungsplan wird nur von Klassensprecherinnen und Klassensprechern bzw. Kurssprecherinnen und Kurssprechern eingesehen.


2.5 Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Klassenräume und alle Medien (Overhead-Projektor, Tafel, ...) gereinigt und aufgeräumt, das Licht ausgeschaltet, die Stühle hochgestellt sowie Fenster und Türen geschlossen. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen die Klassenräume abschließen.

2.6 Der Parkplatz der Realschule darf von Schülerinnen und Schülern nicht als Durchgang benutzt werden.

 

3 Unterricht

3.1 Während der Unterrichtszeit ist im Gebäude auf Ruhe zu achten, besonders bei Raumwechseln.


3.2 Ist eine Lerngruppe 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrerin oder Lehrer, ist dies durch die Klassensprecherin oder den Klassensprecher bzw. die Kurssprecherin oder den Kurssprecher im Sekretariat zu melden.

3.3 Gegenstände, die nicht zu den Unterrichtsmaterialien gehören und die  Unterrichtsarbeit beeinträchtigen oder stören (z. B.: MP3-Player, Zeitschriften, eingeschaltete Mobiltelefone...), werden eingesammelt und verwahrt, bis sie von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Das sichtbare Tragen jeglicher Musik-abspielgeräte und Zubehör sowie von Mobiltelefonen ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

 

3.4. Findet der Unterricht in fremden Klassenräumen statt, so ist mit dem Inventar des Raumes sorgsam umzugehen. Bei Verlassen des Raumes ist die ursprünglich vorgefundene Tischordnung wieder herzustellen. Sämtliche Medien sind ordnungsgemäß aufgeräumt und gereinigt zu hinterlassen.

 

3.5. Besondere Regelungen zur Benutzung der Fachräume (Biologie, Bücherei, Chemie, Informatik, Küche, Kunst, Musik, Physik, Sport, Technik) treffen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer.

 

3.6. Das Tragen von Kappen ist während des Unterrichts nicht erlaubt. Jacken müssen an die Garderoben gehängt werden.

 

4 Pausen

4.1 In den Kurzpausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde in den Klassenräumen. Die Türen der Klassenräume sind geschlossen zu halten.

4.2 Bei Raumwechsel haben die Schülergruppen die entsprechenden Räume unverzüglich aufzusuchen.

4.3 In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten Weg das Schulgebäude und begeben sich auf den Pausenhof. Ausgenommen hiervon sind alle Schülerinnen und Schüler mit Sonderdiensten, wie z. B. Schlüssel-, Bücherei-, Karten-, Ordnungs- und Sanitätsdienst. Abweichende Regelungen (z.B. wegen schlechten Wetters) treffen die Schulleitung oder die Pausenaufsicht.

4.4 Schülerinnen und Schüler, die vor der großen Pause nicht im Klassenraum Unterricht hatten, deponieren ihre Taschen in der Aula unter den Vitrinen.


4.5 Während der großen Pausen werden die Toiletten im Pausenhofbereich und nicht die im Gebäude benutzt.


4.6 Ballspielen in den Pausen ist nur mit trockenen Softbällen erlaubt.

4.7 Nach dem Gongzeichen zum Pausenende begeben sich alle Schülerinnen und Schüler umgehend zur Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde in die Klassenräume. Die Türen der Klassenräume sind geschlossen zu halten.


4.8 Nach Absprache mit dem Hausmeister organisieren die Klassen einen Pausen-Hofdienst.

4.9 Sämtliche Rasenflächen des Schulgeländes dürfen nicht betreten werden.

 

5 Verschiedenes

5.1 Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten.

5.2 Anfallender Müll wird getrennt und in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen.

5.3. Kaugummikauen ist im Unterricht verboten.                                 


5.4 Auf dem Schulgelände dürfen Zweiräder, Skate-Boards, Inline-Skates und ähnliche Freizeit- oder Sportgeräte nicht gefahren werden.


5.5 Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten.

5.6 Weitere Einzelheiten zum Schulbetrieb, Verhalten auf dem Schulgelände und allgemeine Fragen zum Unterricht werden zum Schuljahresbeginn durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bekannt gegeben.

5.7 Wertsachen sollen nicht mit in die Schule gebracht werden. Es wird keine Haftung seitens der Schule übernommen.

Die Schulkonferenz,   28.05.2008.